professionelle Pflegeberatung
Wenn ein geliebter Mensch in Ihrer Familie oder Ihrem nahen Umfeld pflegebedürftig wird, ist das ein tiefer Einschnitt. Diese neue Situation stellt oft das gesamte familiäre System vor enorme Herausforderungen und kann schnell zu einem Gefühl der Überforderung und Unsicherheit führen – eine völlig verständliche Reaktion in dieser emotionalen Zeit.
Genau hier möchten wir Sie auffangen und Ihnen tatkräftig zur Seite stehen.
Wir entlasten Sie gezielt bei allen notwendigen Formalitäten und Prozessen. Das beginnt bei der ersten Beantragung eines Pflegegrades, führt über einen notwendigen Höherstufungsantrag und schließt auch die professionelle Vertretung Ihrer Interessen im Widerspruchsverfahren ein.
Auch wenn die Pflegebedürftigkeit bereits besteht, sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner: Gerne übernehmen wir für Sie die verpflichtende Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI und stehen Ihnen für die gesamte Dauer der Pflegebedürftigkeit beratend zur Seite.
Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser fordernden Lebensphase spürbare Sicherheit und Entlastung zu schenken.
Leistungen

Unterstützung bei der
Antragsstellung
Egal ob Erstantrag, Höherstufung, Antrag Hilfsmittel oder Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Eine gezielte und professionelle Vorbereitung ist essentiell für die Anerkennung eines Pflegegrades!

Begleitung im Widerspruchsverfahren
Verfassen der Widerspruchsbegründung
Eine zielgerichtete und detaillierte Widerspruchsbegründung ist entscheidend für den Erfolg des Einspruches, vor allem bei aktenlagiger Bearbeitung durch den Medizinischen Dienst.

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB
Viertel- und Halbjährlich verpflichtend für alle Pflegegeldempfänger mit den Pflegegraden 2 bis 5, freiwillig für Personen mit Anerkennung des Pflegegrades 1 (1/2 jährlich möglich). Kosten werden durch die Pflegeversicherung übernommen!
