Regelmäßige Beratungsgespräche
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen regelmäßig Beratungsgespräche in Anspruch nehmen. Diese Gespräche finden halbjährlich statt, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Qualitätssicherung
Die Beratung dient der Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen.
Beratung durch Fachkräfte
Die Beratung wird von Pflegefachkräften durchgeführt, die den Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen bei der Pflege unterstützen und beraten.
