





Entlastungsbetrag
Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen für Entlastungsleistungen, wie Haushaltsnahe Dienstleistungen, monatlichen 131,00 € zu. Bei Nichtnutzung können Sie den angesammelten Betrag bis maximal zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Danach verfällt der Restbetrag aus dem Vorjahr.
Umwandlungsanspruch
Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 % vom Betrag der Pflegesachleistungen in zusätzliche Haushaltshilfe umwandeln können. Wir beraten Sie gern dazu und helfen Ihnen ebenfalls bei der Antragstellung.
Verhinderungspflege
Auch Ihre Pflegeperson benötigt mal Entlastung oder eine Auszeit. Hierfür können Sie das Budget der stundenweisen Verhinderungspflege verwenden, worüber wir unsere Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen können. Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragung und erklären, welche weiteren Vorteile sie für Sie hat.
Privatzahler
Selbstverständlich können all unsere Leistungen auch als Privatleistung in Anspruch genommen werden. Für weitere Details sprechen Sie uns gerne an.
