Beratungsbesuch

Wenn ein geliebter Mensch in der Familie oder dem nahen Umfeld pflegebedürftig wird, ist das ein tiefer Einschnitt. Diese neue Situation stellt oft das gesamte familiäre System vor enorme Herausforderungen und kann schnell zu einem Gefühl der Überforderung und Unsicherheit führen – eine völlig verständliche Reaktion in dieser emotionalen Zeit.

Genau hier möchten wir Sie auffangen und Ihnen tatkräftig zur Seite stehen.

Unsere Leistungen

Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI richtet sich an alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen. Durch die Beratung soll sichergestellt werden, dass die häusliche Pflege ordnungsgemäß erfolgt und die Pflegequalität gesichert ist.

Regelmäßige Beratungsgespräche

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen regelmäßig Beratungsgespräche in Anspruch nehmen. Diese Gespräche finden halbjährlich statt, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.

Qualitätssicherung

Die Beratung dient der Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen.

Beratung durch Fachkräfte

Die Beratung wird von Pflegefachkräften durchgeführt, die den Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen bei der Pflege unterstützen und beraten.

Häufigkeit der Beratungsbesuche

Der Beratungsbesuch ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend und soll dazu beitragen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die bestmögliche Unterstützung und Anleitung erhalten. Diese Dienstleistung ist für Sie kostenfrei.

Pflegegrad 1

einmal pro Halbjahr möglich

Pflegegrad 2-3

einmal pro Halbjahr verpflichtend

Pflegegrad 4-5

einmal pro Quartal verpflichtend

Beratungsbesuch benötigt?

Bitte denken Sie an Ihren Beratungsbesuch nach § 37 Abs.3 SGB XI bis zum 30.06. und 31.12.

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